Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist ein aufregender Schritt – doch bevor Sie ein Angebot abgeben, sollten Sie sich einen umfassenden Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. Neben dem Kaufpreis fallen Steuern und Gebühren an, die jeder Käufer einkalkulieren muss. Wenn man weiß, was auf einen zukommt, sind diese Kosten keine Überraschung, und mit der richtigen Vorbereitung ist der Ablauf unkompliziert.
Dieser Leitfaden behandelt die wichtigsten Kosten, damit Sie sicher planen können.
Grunderwerbsteuer für Gebrauchtimmobilien
Wenn Sie eine Gebrauchtimmobilie – also eine Immobilie aus zweiter Hand – kaufen, müssen Sie eine Grunderwerbsteuer entrichten, die in Spanien als ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) bezeichnet wird. Auf den Balearen wird diese Steuer gestaffelt auf der Grundlage des Kaufpreises berechnet.
Die aktuellen Preise lauten wie folgt:
| Kaufpreis | Steuersatz |
|---|---|
| Bis zu 400.000 € | 8% |
| 400.001 € – 600.000 € | 9% |
| 600.001 € – 1.000.000 € | 10% |
| 1.000.001 € – 2.000.000 € | 12% |
| über 2.000.000 € | 13% |
Das gestaffelte System bedeutet, dass jeder Satz nur für den Teil des Preises gilt, der in diese Preisklasse fällt – nicht für den gesamten Kaufpreis.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € würden Sie 8 % auf die ersten 400.000 € (32.000 €) und 9 % auf die verbleibenden 100.000 € (9.000 €) zahlen – insgesamt also 41.000 € ITP.
Ein wichtiges Detail: Seit 2022 verwenden die spanischen Steuerbehörden einen offiziellen Referenzwert (Valor de Referencia) als Mindestbemessungsgrundlage. Liegt der vereinbarte Kaufpreis unter diesem offiziellen Wert, wird die ITP dennoch auf der Grundlage des höheren Betrags berechnet. Ihr Anwalt kann dies im Voraus für jede Immobilie prüfen, die Sie in Betracht ziehen.
Mehrwertsteuer und Stempelsteuer auf Neubauimmobilien
Wenn Sie eine Neubauimmobilie direkt vom Bauträger erwerben, fällt anstelle der ITP die Mehrwertsteuer (IVA) an. Für Wohnimmobilien beträgt der Satz 10 %. Für Grundstücke, Gewerbeimmobilien und bestimmte Garagenplätze kann ein Mehrwertsteuersatz von bis zu 21 % gelten.
Zusätzlich zur Mehrwertsteuer müssen Käufer von Neubauimmobilien auf den Balearen eine Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD) in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises entrichten. Diese gilt für die notariell beglaubigte Urkunde und wird getrennt von der Mehrwertsteuer erhoben.
Es lohnt sich, die Art der Immobilie frühzeitig mit Ihrem Anwalt zu klären, damit Sie genau wissen, welche Steuern bei Ihrem Kauf anfallen.
Notar- und Grundbuchgebühren
Alle Immobilienkäufe in Spanien müssen vor einem Notar abgewickelt werden, der die offizielle Kaufurkunde erstellt. Die Urkunde wird anschließend im Grundbuchamt eingetragen. Diese Kosten – einschließlich der Stempelsteuer für Bestandsimmobilien – belaufen sich in der Regel auf etwa 1 % des Kaufpreises.
Anwaltskosten
Die meisten internationalen Käufer entscheiden sich dafür, einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen, der die rechtlichen Aspekte der Transaktion abwickelt. Dazu gehören die Due-Diligence-Prüfung der Immobilie, die Prüfung der Verträge und die Sicherstellung, dass der Kauf ordnungsgemäß abgewickelt wird. Die Anwaltskosten belaufen sich in der Regel auf etwa 1 % des Kaufpreises, können jedoch je nach Komplexität der Transaktion variieren.
Die Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie im Kaufprozess treffen werden. Wenn Sie eine Empfehlung wünschen, vermitteln wir Ihnen gerne vertrauenswürdige Fachleute, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.
Vermittlungsgebühren
Auf Mallorca wird die Maklerprovision vom Verkäufer und nicht vom Käufer getragen. Als Käufer zahlen Sie keine Maklergebühr.
Wie hoch sollte das Gesamtbudget sein?
Als allgemeine Richtlinie sollten Käufer mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 10 bis 13 % des Kaufpreises rechnen, je nachdem, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau handelt und in welche Preisklasse die Immobilie fällt.
Ein Hinweis zur Genauigkeit
Steuersätze und Vorschriften können sich ändern, und die genauen Kosten Ihres Kaufs hängen von der jeweiligen Immobilie und den konkreten Umständen ab. Dieser Leitfaden dient lediglich als allgemeiner Überblick. Für genaue Zahlen und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Rechtsberatung empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Kauf an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.
Gerne empfehlen wir Ihnen vertrauenswürdige Rechtsfachleute, die regelmäßig mit internationalen Käufern auf Mallorca zusammenarbeiten. Kontaktieren Sie uns, und wir geben Ihnen die richtigen Adressen.
Außerdem bieten wir einen umfassenden Leitfaden für den Immobilienkaufim Jahr 2026 an.